Fangvorrichtung für Geräteraumtore nachrüsten – ohne Austausch der Toranlage
Fehlt an einem Geräteraumtor die Fangvorrichtung, wird das bei der sicherheitstechnischen Prüfung beanstandet. Die Nachrüstung einer zertifizierten mechanischen Absturzsicherung ist in der Regel der schnellste Weg, diesen Zustand zu beheben.
- TÜV-zugelassen
- Rein mechanisch, ohne Strom
- Nachrüstbar ohne Statikeingriff
- Montage in der Regel an einem Arbeitstag
Rechtlicher Hintergrund
Was seit 2023 gilt
Für Bestandsanlagen hat sich die Grundlage der Beurteilung geändert. Wer eine Sporthalle betreibt, trifft die Entscheidung über eine Nachrüstung heute unter anderen Voraussetzungen als noch vor wenigen Jahren.
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2001
Anforderung an Neuanlagen
Seit diesem Jahr müssen neu eingebaute Geräteraumtore über eine Fangvorrichtung verfügen. Reißt ein Tragseil, fängt eine Mechanik den Torflügel auf und setzt ihn fest.
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April 2023
DGUV Grundsatz 308-006 zurückgezogen
Die DGUV nimmt den Grundsatz aus ihrer Publikationsdatenbank. Begründet wird das damit, dass er nicht mehr dem aktuellen Stand entspreche und als entbehrlich eingestuft werde.
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Heute
DGUV Information 208-022
Maßgeblich ist die DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“. Danach benötigen Geräteraumtore unabhängig von ihrem Alter eine wirksame Absturzsicherung.
Warum die Fangvorrichtung gefordert wird
Ein Geräteraumtor bringt ein erhebliches Eigengewicht auf. Versagt ein tragendes Bauteil und ist keine Fangvorrichtung vorhanden, schlägt das Torblatt ungebremst nach unten. Das Verletzungspotenzial im Torbereich ist entsprechend hoch – gerade weil diese Tore täglich von wechselnden Nutzergruppen bedient werden, von Schulklassen ebenso wie vom Vereinssport.
Was sich für Bestandsanlagen geändert hat
Für ältere Toranlagen sah der DGUV Grundsatz 308-006 zunächst vor, dass eine Nachrüstung nicht gefordert wird. Auf dieser Grundlage konnte eine sachkundige Person ein Tor ohne Fangvorrichtung als mangelfrei einstufen und den Zustand lediglich im Prüfbericht vermerken. Diese Grundlage besteht seit April 2023 nicht mehr.
Verwiesen wird seither auf die DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“. Danach gilt die Anforderung an eine wirksame Absturzsicherung unabhängig vom Baujahr der Anlage. Einen generellen Bestandsschutz gibt es nicht.
Was das in der Prüfpraxis bedeutet
Toranlagen ohne Fangvorrichtung werden bei der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung beanstandet und bestehen die jährliche Prüfung nicht. Die Verantwortung für den sicheren Zustand der Toranlage und die Haftung im Schadensfall liegen beim Betreiber der Sportstätte.
Unabhängig davon besteht nach GUV-SI 8044 „Sportstätten und Sportgeräte“ die Pflicht, Sportstätten und ihre Einrichtungen jährlich durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen. Diese Prüfung übernehmen wir auf Wunsch für Ihre Toranlagen mit.
Dieser Überblick über die rechtliche Lage ist allgemein gehalten und beschreibt den Stand bei Veröffentlichung. Er ist keine Rechtsberatung und nimmt einer sachkundigen Person die Beurteilung des konkreten Einzelfalls nicht ab.
Eine zertifizierte Absturzsicherung, nachträglich montiert
Ein rein mechanisch arbeitendes Sicherheitssystem für Sporthallentore, das sich an bestehenden Anlagen nachrüsten lässt – ohne Komplettaustausch der Toranlage und ohne Eingriff in die Gebäudestatik.
Die Zulassung erfolgte durch den TÜV nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II B, unter der Nummer 2005-0254. Der Fangvorgang läuft ohne Strom, ohne Sensorik und ohne Steuerungstechnik ab.
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01
TÜV-zugelassen
Zugelassen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II B, Nr. 2005-0254.
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02
Rein mechanisch
Ohne Strom, Sensorik und Steuerungstechnik – und damit auch bei Stromausfall wirksam.
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03
Nachrüstbar
Selbsttragend montierbar an nahezu allen gängigen Tortypen, ohne Änderung von Torkonstruktion, Hallenfront oder Statik.
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04
An einem Arbeitstag
Eine Halle lässt sich in der Regel an einem Tag nachrüsten, lange Ausfallzeiten entfallen.
Wirtschaftlich betrachtet ist die Nachrüstung die schlankere Lösung: Die Investition beschränkt sich auf das Sicherheitsbauteil, während die vorhandene Toranlage weiter genutzt wird. Die Einbaulage ist gut zugänglich gewählt – wer die Anlage später wiederkehrend prüft, kommt ohne Demontage an die Bauteile heran und braucht entsprechend wenig Zeit dafür.
Wie die Fangvorrichtung arbeitet
Das System kennt zwei Zustände. Im laufenden Betrieb bleibt es unbemerkt; erst wenn der Torflügel zu schnell wird, greift es ein.
Im normalen Betrieb
- Montiert wird die Absturzsicherung längs zur Führungsschiene des Geräteraumtores. Sie fährt jede Bewegung des Torflügels mit – nach oben ebenso wie nach unten, über die volle Strecke.
- Am Fangschlitten sitzt die Pendelraste. Eine profilierte Steuerschiene zwingt sie in eine gleichmäßige Wellenbewegung: Sie taucht in die Aussparungen der Fangschiene ein und zieht sich sofort wieder heraus.
- In dieser Bewegung liegt die Selbstüberwachung: Jede Fahrt des Tores lässt die Pendelraste mehrfach eingreifen und weist dabei nach, dass sie beweglich ist und sauber fasst.
- Am Alltag ändert die Nachrüstung nichts: Das Tor lässt sich bedienen wie zuvor, mit demselben Lauf und demselben Tempo.
Zum Merken
Bei normalem Tempo gleitet die Pendelraste ungehindert über die Steuerschiene. Sie berührt die Fangschiene zwar, verhakt sich dort aber nicht – der Torflügel läuft frei.
Im Auslösefall
- Läuft der Torflügel schneller nach unten als die zulässigen 0,5 m/s, drückt die Kurve der Steuerschiene die Pendelraste weit genug zur Seite, dass sie in der nächsten Aussparung der Fangschiene einrastet. Der Sturz endet in Sekundenbruchteilen.
- Der Fangvorgang läuft rein mechanisch ab und wirkt unabhängig davon, aus welcher Position und Höhe der Torflügel abzustürzen beginnt.
- Bei Fehlbedienung, also zu schnellem Schließen ohne Schaden, lässt sich das Torblatt nach leichtem Anheben wieder lösen und weiter nach unten fahren. Ein Fachbetrieb wird dafür nicht benötigt.
- Bei einem Defekt, etwa einem Feder- oder Seilbruch, hält die Sicherung das Torblatt fest, bis der Schaden repariert ist. Versehentlich weiterfahren lässt sich das Tor dann nicht mehr – und der Defekt fällt sofort auf.
- Die Fangvorrichtung selbst bleibt in beiden Fällen unbeschädigt und weiter verwendbar. Ein Bauteiltausch ist nicht erforderlich.
Wichtig für den Betrieb
Hat die Sicherung einmal gegriffen, gehört die Toranlage vor der nächsten Nutzung in die Hände einer sachkundigen Person. Freigeben lässt sie sich erst, wenn die Ursache beseitigt und die Prüfung erledigt ist.
Auf einen Blick
Die technischen Eckdaten in Kurzform – zum Überfliegen und Weitergeben.
- Einsatzbereich: Geräteraumtore in Sport- und Mehrzweckhallen
- Zulassung durch den TÜV nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II B, Nr. 2005-0254
- Arbeitet rein mechanisch – ohne Strom, ohne Sensoren, ohne Steuerung
- Greift, sobald der Torflügel schneller als 0,5 m/s nach unten läuft
- Prüft sich bei jedem Torlauf selbst mit
- Bleibt nach einem Fangvorgang intakt, kein Bauteil muss getauscht werden
- Trägt sich selbst – Torkonstruktion und Gebäudestatik bleiben unangetastet
- Sitzt frei zugänglich, die wiederkehrende Prüfung braucht keine Demontage
- Eine Halle ist in der Regel an einem Arbeitstag fertig nachgerüstet
- Fabrikatunabhängig, passend für nahezu alle verbreiteten Tortypen
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Fünf Schritte, die wir gemeinsam mit Ihnen gehen.
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Bestandsaufnahme
Wir klären Tortyp, Baujahr und Abmessungen der Anlage. Für eine erste Einschätzung genügen einige Fotos der Toranlage.
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Beratung und Angebot
Wir prüfen, ob sich Ihre Anlage nachrüsten lässt, und kalkulieren unverbindlich.
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Aufmaß
Vor der Montage wird jedes Tor einzeln aufgemessen. Das ist kein Formalismus: Auch baugleich wirkende Tore weichen in der Praxis oft um mehrere Zentimeter voneinander ab.
Auf Wunsch nehmen wir das Aufmaß vor Ort selbst vor.
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Montage
Die Absturzsicherung wird selbsttragend an der bestehenden Anlage montiert, ohne Eingriff in die Statik – in der Regel an einem Arbeitstag je Halle.
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Übergabe und Wartung
Nach der Funktionsprüfung steht Ihnen die Toranlage wieder zur Verfügung. Auf Wunsch übernehmen wir anschließend die jährliche Prüfung nach GUV-SI 8044.
Der Betrieb hinter dieser Seite
Tortechnik Zimmermann ist ein auf Geräteraumtore spezialisierter Fachbetrieb aus Erndtebrück. Wir arbeiten herstellerunabhängig und damit an allen gängigen Fabrikaten und Tortypen.
Tausende Installationen haben wir seit 2021 bundesweit ausgeführt – in Schulsporthallen ebenso wie in Vereins- und kommunalen Mehrzweckhallen. Zu unseren Kunden zählen kleine Gemeinden mit einer einzelnen Turnhalle ebenso wie Großstädte mit über hundert Liegenschaften.
Diese Seite behandelt ausschließlich die Nachrüstung von Fangvorrichtungen.
Unsere übrigen Leistungen – Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Ersatzteile und sicherheitstechnische Prüfungen – finden Sie auf unserer Firmenwebsite turnhallentor.de.
Häufige Fragen
Was Betreiberinnen und Betreiber uns am häufigsten fragen, wenn ein Prüfbericht eine fehlende Absturzsicherung ausweist.
Gilt für ältere Geräteraumtore nicht Bestandsschutz?
Diese Annahme stützte sich auf den DGUV Grundsatz 308-006, der für bestehende Anlagen keine Nachrüstung verlangte. Er wurde im April 2023 aus der Publikationsdatenbank der DGUV zurückgezogen. Maßgeblich ist seither die DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“, die eine wirksame Absturzsicherung unabhängig vom Alter der Anlage vorsieht. Einen generellen Bestandsschutz gibt es danach nicht.
In unserem Prüfbericht steht „Absturzsicherung fehlt“. Was bedeutet das konkret?
Der Vermerk hält fest, dass an der Toranlage keine Fangvorrichtung vorhanden ist. Bis 2023 konnte ein Prüfer das notieren und das Tor dennoch als mangelfrei einstufen. Nach heutiger Grundlage ist der fehlende Bauteil ein Mangel, der zur Beanstandung führt. Für den Betrieb der Halle heißt das: Der Zustand sollte behoben werden, bevor die nächste wiederkehrende Prüfung ansteht.
Muss dafür die komplette Toranlage getauscht werden?
In aller Regel nicht. Die Absturzsicherung wird selbsttragend an der vorhandenen Anlage montiert. Torkonstruktion, Hallenfront und Gebäudestatik bleiben unverändert. Die Investition beschränkt sich damit auf das Sicherheitsbauteil statt auf eine neue Toranlage.
Passt die Nachrüstung auf unseren Tortyp?
Das System lässt sich an nahezu allen gängigen Tortypen und Fabrikaten einsetzen; wir arbeiten herstellerunabhängig. Ob Ihre Anlage geeignet ist, klären wir vorab anhand von Tortyp, Baujahr und Abmessungen. Für eine erste Einschätzung genügen einige Fotos der Toranlage.
Wie lange ist die Halle während der Montage gesperrt?
Eine Halle lässt sich in der Regel an einem Arbeitstag nachrüsten. Nach der abschließenden Funktionsprüfung steht die Toranlage wieder zur Verfügung. Termine stimmen wir auf Wunsch mit dem Belegungsplan ab.
Was passiert, nachdem die Sicherung ausgelöst hat?
Bei einer zu schnellen Bedienung ohne Schaden lässt sich das Torblatt nach leichtem Anheben wieder lösen und weiter nach unten fahren; ein Fachbetrieb wird dafür nicht benötigt. Liegt ein tatsächlicher Defekt vor, bleibt das Torblatt in Fangposition stehen, bis der Schaden behoben ist. Die Fangvorrichtung selbst bleibt in beiden Fällen unbeschädigt, ein Bauteiltausch ist nicht erforderlich. Nach einem Fangvorgang gehört die Anlage aber in jedem Fall noch einmal einer sachkundigen Person vorgelegt.
Braucht das System Strom, Sensorik oder eine Steuerung?
Nein. Die Absturzsicherung arbeitet rein mechanisch. Sie benötigt weder eine externe Energieversorgung noch Sensorik oder elektronische Steuerungstechnik und bleibt deshalb auch bei einem Stromausfall wirksam. Geprüft wird sie bei jedem Torlauf durch ihre eigene Bewegung.
Was kostet die Nachrüstung?
Das hängt vom Tortyp, von der Anzahl der Tore und vom Aufmaß der jeweiligen Anlage ab. Deshalb nennen wir keine Pauschalen, sondern erstellen nach der Bestandsaufnahme ein individuelles, unverbindliches Angebot.
Anfrage stellen
Beschreiben Sie kurz Ihre Toranlage. Wir melden uns mit einer Einschätzung zur Nachrüstbarkeit und, wenn Sie möchten, mit einem unverbindlichen Angebot.
Tortechnik Zimmermann
Inhaber: Oliver ZimmermannDorfstr. 36
57339 Erndtebrück
- Telefon
- 02753 509770-0
- Telefax
- 02753 509770-2
- info@turnhallentor.de
- Internet
- www.turnhallentor.de
Wenn Ihnen ein Anruf lieber ist: Halten Sie nach Möglichkeit Tortyp, Anzahl der Tore und das Baujahr der Halle bereit. Damit lässt sich schon am Telefon vieles klären.